Logopädie für Kinder und Jugendliche

Zielgruppe und Zuständigkeit

Ab Eintritt in den Kindergarten wird die logopädische Versorgung durch die logopädischen Dienste der Schulgemeinde, respektive der zuständigen Sprachheilzweckverbände, gewährleistet. Der logopädische Dienst ist der öffentlichen Schule angegliedert. Er ist zuständig für die Erfassung, Abklärung, Diagnostik, Beratung und Therapie von Störungen der mündlichen und/oder schriftlichen Sprache, des Sprechens, des Redeflusses, der Stimme und / oder des Schluckens. Angezeigt ist eine logopädische Intervention bei Auffälligkeiten in einem oder mehreren dieser Bereiche. Die Kinder besuchen die Therapie in der Regel einzeln einmal pro Woche für 30 oder 45 Minuten (je nach Alter und Störungsart) an ihrem Schulort.
Logopädie kann nach erfüllter Schulpflicht in Ausnahmefällen bis maximal zum 20. Lebensjahr weitergeführt werden.
Ausführlichere Informationen zu Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Kindern und Jugendlichen finden sie beim Deutschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband DLV .

LEK Logopädische Erfassung im Kindergarten

Im Kindergarten wird alljährlich die freiwillige logopädische Erfassung durchgeführt. Die Kinder werden bezüglich ihrer mündlichen Sprache beobachtet. Bei Auffälligkeiten werden die Eltern informiert und gemeinsam wird das weitere Vorgehen besprochen.
An manchen Schulorten führen Logopädinnen und Logopäden auch in der ersten oder zweiten Primarklasse Erfassungen durch, um Schriftspracherwerbsstörungen frühzeitig zu erkennen.

 

Anmeldung für eine logopädische Abklärung

Die Anmeldung für eine logopädische Abklärung oder Therapie kann direkt durch die Eltern geschehen. Die zuständige Adresse kann über die Schulsekretariate oder die Schulwebseite der entsprechenden Schulgemeinde erfahren werden. Schüler und Schülerinnen werden, nach Absprache mit den Eltern, meistens durch die Lehrperson angemeldet. Eine vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologen kann z.B. bei Unklarheiten bezüglich der Störung / Therapiewahl sinnvoll sein.
Aufgrund der kantonalen Ressourcenzuteilung kann eine Warteliste für Logopädie- und Legasthenietherapien bestehen.

Schwere Sprachbeeinträchtigungen

Bei schweren Sprachbehinderungen gibt es im Kanton Aargau momentan zwei verschiedene Varianten der Beschulung:

Bei der integrativen Beschulung besucht das Kind die Schule in der Wohngemeinde und kann vor Ort zusätzlich gefördert und therapiert werden. Seit dem Schuljahr 20/21 fliessen die Lektionen für verstärkte Massnahmen in die pauschale Ressourcierung der Schulen ein und müssen nicht mehr einzeln beantragt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist der Besuch eines Sprachheilkindergartens oder einer Sprachheilschule. Die Kinder werden in kleinen Klassen (bis 12 Schüler) von ausgebildeten Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterrichtet und spezifisch gefördert. Zudem besucht jedes Kind zwei bis dreimal wöchentlich die logopädische Therapie. Mit Einbezug der Eltern wird dabei auf eine Reintegration in die Regelschule hingearbeitet.

Therapieinhalte

Die Therapieinhalte richten sich individuell nach dem Störungsbild und der Ursache und können sehr unterschiedlich sein. Ziel der Therapie ist eine Verbesserung der mündlichen und / oder schriftlichen Sprache, der Stimme, des Schluckens und / oder der Kommunikationsfähigkeit.

Finanzierung

Die Finanzierung der Logopädie ist Sache des kantonalen Departements für Bildung, Kultur und Sport; die Gemeinden leisten Beiträge. Somit ist die Therapie bei einem logopädischen Dienst für die Eltern kostenlos. Private Therapien bei einer Logopädin oder einem Logopäden werden in Einzelfällen zum Teil über eine Zusatzversicherung von der Krankenkasse finanziert.