Logopädie im Frühbereich (Vorkindergartenalter)

Zielgruppe

Zielgruppe sind Kinder ab 2 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten mit primären Beeinträchtigungen der Sprachentwicklung (Sprachentwicklungsverzögerung, Sprachentwicklungsstörungen, Risiken in der Sprachentwicklung). Ausführliche Informationen zu Sprachentwicklung und Indikationen für eine logopädische Abklärung finden Sie beim Deutschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband DLV.

Zuständige Institutionen

Betroffene Kinder erhalten zu Hause, in der Familie oder in Räumen der zuständigen Stelle logopädische Therapie und Beratung, sowie spezifische Sprachförderung durch die Heilpädagogischen Dienste. Zuständig sind je nach Bezirk:

St. Josef- Stiftung
Bezirke Bremgarten und Muri
Stiftung Schürmatt
Bezirk Kulm
stiftungNETZ
Bezirke Aarau, Brugg, Laufenburg, Lenzburg, Baden, Rheinfelden, Zofingen, Zurzach

Zentrum ASS  

Bezirk Baden: Baden, Ennetbaden, Obersiggenthal, Turgi, Untersiggenthal, Wettingen  Bezirk Lenzburg: Hunzenschwil, Möriken-Wildegg, Niederlenz, Rupperswil, Schafisheim, Seon, Seengen

Zuständige Stelle bei sekundären Sprachbeeinträchtigungen

Für Kinder ab Geburt mit Kommunikations- oder Sprachstörungen infolge körperlicher, motorischer oder bleibender Beeinträchtigung, sowie bei Schluck-, Trink- und Essstörungen (sekundäre Beeinträchtigungen) ist die Stiftung zeka mit ihren Angeboten für den ganzen Kanton zuständig. Zudem können Ärzte oder Logopädinnen Kinder ab Geburt bis zum Kindergarteneintritt mit schwerer oder unklarer Sprachentwicklungsproblematik der logopädischen Abklärungsstelle des zeka zuweisen.

Zuständige Stelle bei Hörbehinderungen

Für Kinder mit einer Hörbehinderung bietet der Pädaudiolgische Dienst des Landenhofs Abklärung, Beratung und Förderung an.